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Rentenversicherung

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

Die Grundlagen

Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente - ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.

Vertragsvarianten

Als Kunde haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten wollen. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.

Aufgeschoben, sofort oder mit Kapitalwahlrecht
In eine aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens regelmäßig monatliche Beiträge ein, dafür erhalten Sie im Ruhestand lebenslang die vertraglich vereinbarte Rente plus Überschussbeteiligung.

Die Sofortrente ist vor allem für Best-Ager ab 60 attraktiv: Sie zahlen einmalig einen größeren Geldbetrag ein, die regelmäßige Rente startet dann unmittelbar.

Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie bei Eintritt in den Ruhestand die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen hohen Kapitalabfindung.

Vorteile der privaten Rentenversicherung

Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung lebenslang an Sie ausgezahlt.

Ein Zukunftsrisiko, wie das der gesetzlichen Rente, besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.

Flexibler als Riester- oder Rürup-Produkte
Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.

Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.

Für wen geeignet

Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.

Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.

Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.

Steuerliche Behandlung

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.

Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.

Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.

Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

Den richtigen Vertrag finden

Private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenprodukte - die Vielfalt der angebotenen Vorsorgevarianten scheint oft unübersichtlich. Dass private Altersvorsorge in Eigenregie heute aber zwingend notwendig ist, ist jedem klar.

Auf Nummer Sicher durch gute Beratung
Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre persönliche Vorsorgelücke privat zu schließen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern, Produkten und Tarifen gegenüber.

Die Entscheidung für ein konkretes Angebot sollten Sie nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Privatvorsorge ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt, die Details zu beachten.


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